Immaterielles Kulturerbe
Immaterielles Kulturerbe umfasst unterschiedliche Facetten und vielfältige Ausdrucksformen einer lebendigen Alltagskultur: von Tanz und Theater zu Bräuchen und Festen hin zu traditionellen Handwerkstechniken und Formen gesellschaftlicher Selbstorganisation.
Durch Kreativität und Weiterentwicklung wird kulturelles Erbe aktiv gestaltet und Wissen und Können von Generation zu Generation weitergegeben.
Seit 2003 fördert die UNESCO durch das Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes die Vielfalt und Sichtbarkeit kultureller Ausdrucksformen. Auf internationaler Ebene existieren dafür drei Verzeichnisse:
Die Listung des repräsentativen Immateriellen Kulturerbes der Menschheit, des dringend erhaltungsbedürftigen Immateriellen Kulturerbes und einem Register Guter Praxisbeispiele. Deutschland verzeichnet derzeit zehn Einträge auf den UNESCO-Listen, unter anderem den Modernen Tanz, den Blaudruck und das Bauhüttenwesen.
2013 ist Deutschland dem UNESCO-Übereinkommen beigetreten und macht durch das Bundesweite Verzeichnis für Immaterielles Kulturerbe das Spektrum lebendiger Traditionen in Deutschland erkennbar. Derzeit listet es 173 Einträge.
Sachsen führt zudem ein eigenes Landesverzeichnis, um regionalspezifische Kulturformen zu würdigen.
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